Aspekte beim Gewährleistungsverfahren:
Juristischer Aspekt
Bautechnischer Aspekt
Wirtschaftlicher Aspekt
Wir bringen den Stein ins Rollen.
Die Erfahrung zeigt, dass allein das Versenden eines eingeschriebenen, anwaltlichen Aufforderungsschreibens oftmals zu Erfolgen und Mängelbehebungen durch die Bauträger führt. Grundsätzlich gehen wir bei Gewährleistungsverfahren folgendermaßen vor:
- Erstgespräch: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie
- Kontaktaufnahme mit anderen betroffenen Wohnungseigentümern
- Einholung eines Gutachtens, um die Mängel konkret darstellen zu können (falls nötig)
- Eingeschriebene Aufforderung an den Bauträger
- Durchführung einer Beschlussfassung (Vorbereiten des Beschlusses + Versand) im Falle der Klage einer Eigentümergemeinschaft
- Wahl eines Eigentümervertreters (falls notwendig)
- Vorbereitung der Klage
- Falls der Bauträger sich noch immer weigert einzulenken: Einreichung der Klage
LIM-TIPP: Für bautechnische oder wirtschaftliche Fragestellungen vor bzw. während des Verfahrens, etwa zur Beurteilung eingebrachten Baugutachten, braucht LIM-LAW keine externen Experten, da dieses Know-How innerhalb der Limberg-Gruppe kostenlos abgedeckt wird. Das spart Zeit und Geld!